Bild der Tannenmühle oder auch Grunermühle genannt, Photo Uta Petry
„Die erste urkundliche Erwähnung Köpperns stammt aus dem Jahre 1269, als Gerhard III. von Eppstein dem Burchard Printsac eine Mühle zum Lehen gab. „Dominus Burchardis Printsac habet in feodo a domino Gerhardo Molendium in Copperno“.
Diese Ersterwähnung Köpperns wird der Tannenmühle zugeschrieben.
1486 wird die Tannenmühle zuerst erwähnt als Beleihung f. d. Amtmann Henne von Beldersheim durch Gottfried IX. v. Eppstein. 1575 ein 2. Hinweis im Homburger Salbuch. Von Conrad Lorey 1606 an Johann Schneider aus Ober-Rosbach. Dann Theis Jacob Schneider, verstorben 1637. Conradt Weygand wird 1650 Erbleihmüller, dann sein Sohn Peter Weygand. Ab 1665 Konrad Cappes, über den sich Gail Lucas u. Kilian beschweren. 1735 wird im Rodheimer Kirchenbuch genannt Johann Philipp Vorbach, verstorben 1751 in Rodheim. Dann dessen Sohn Lorentz Vorbach u. dessen Sohn Christian Vorbach (verstorben 1762 in Rodheim) u. dessen Sohn Lorenz ( heiratet 1816 in Rodheim). Dann genannt Johann Hector Gruner (1835 1893) u. sein Sohn Heinrich Karl (1862 1937). Daher auch die spätere Zweitbenennung Grunermühle.
Im Spießwald sind mehrere tiefe alte Wegespuren zu erkennen, die zur Tannenmühle hinführen. Die Köppern-Rodheimer Grenze führt seit 1737 – durch die Teilung der Waldmark – bis heute noch, mitten durch das Anwesen. Das alte Mühlengebäude steht in der Rodheimer Gemarkung, das Wohnhaus in der Köpperner Gemarkung. Hierdurch besteht eine „Zweistaatlichkeit“: Wetteraukreis und Hochtaunuskreis, ehemals Großherzogtum Hessen und Landgrafschaft Hessen-Homburg.“
Text entnommen aus „Köppern von A-Z“, Autor August Will
Noch keine Kommentare