Der historisch wertvolle Grenzstein mit den Initialen SEM (für Seulberg-Erlenbacher Mark) NO 28 und der Jahreszahl der Steinsetzung 1749 wurde vor wenigen Tagen gerettet.

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Durch schweres Gerät und Unachtsamkeit ist dieses Kleindenkmal umgestossen und in das Erdreich gedrückt worden. Durch vielerlei Einsatz und Engagement aller Beteiligter konnte der Grenzstein wieder errichtet werden.

Interessiert an mehr?

Wenn ja melden Sie sich und wir werden einen Grenzgang zu  diesem und anderen bedeutenden Grenzsteinen organisieren und u.a. erzählen, wie es zu der Rettung kam..

Übrigens:

„In Deutschland wird nach dem Strafgesetzbuch das Entfernen, Unkenntlichmachen oder Versetzen eines Grenzsteins in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, mit einer Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.[2] Das unbefugte Verändern oder Entfernen von Grenzzeichen stellt zudem nach den Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer eine Ordnungswidrigkeit dar“ (Zitat aus Wikipedia).